26.03.2025

Eintragung ins Transparenzregister: Wichtige Informationen für Ihr Unternehmen

Die Eintragung ins Transparenzregister ist eine wichtige Compliance-Maßnahme, die nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein Zeichen von Transparenz und Verantwortungsbewusstsein Ihres Unternehmens ist. Im Rahmen der fortschreitenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist die Eintragung ins Transparenzregister für die meisten Gesellschaftsformen eine gesetzliche Pflicht.

Wer ist zur Eintragung verpflichtet?
Die Mitteilungen mussten erstmals zum 01.01.2017 erfolgen, soweit es sich um Stiftungen handelt oder sich die wirtschaftlichen Berechtigten nicht bereits aus den öffentlichen Registern ergeben haben. Diese Fiktion wurde aufgehoben, so dass folgende Gesellschaftsformen sich mit folgenden Fristen in das Transparenzregister eintragen mussten:
  • Aktiengesellschaft, SE, Kommanditgesellschaft auf Aktien bis zum 31.03.2022
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft bis zum 30.06.2022
  • eingetragene Personenhandelsgesellschaften (Z.B. oHG, KG) bis spätestens zum 31.12.2022
  • die eGbR mit Eintragung ab dem 01.01.2024
Lediglich für eingetragene Vereine erstellt Vereinsregister automatisch die Eintragung an das Transparenzregister.
Neben den Neugründungen bzw. Neueintragungen stößt man in der Praxis immer wieder auf Gesellschaften, die nicht eingetragen sind oder deren Angaben im Transparenzregister nicht stimmen oder aktuell sind. Dabei trifft man auch Kuriositäten, wie zum Beispiel das fremde Dritte als wirtschaftliche Berechtigte eingetragen sind. 
Das Fehlen von Eintragungen oder Unstimmigkeiten wird derzeit vor allem bei der Begründung von neuen Geschäftsbeziehungen entdeckt. Dabei sind die Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz auch früher oder später verpflichtet ihre Bestandkunden zu überprüfen. Dieses scheint großflächig bisher noch nicht erfolgt zu sein, da dieses bei Bankverbindungen auffallen müsste.
Was muss eingetragen werden?
Bei der Eintragung sind folgende Angaben erforderlich:
  • Identität der wirtschaftlich Berechtigten: Name, Geburtsdatum, Wohnsitzadresse.
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses: Prozentsatz der Beteiligung, Art der Kontrolle.
  • Angaben zur Gesellschaft: Rechtsform, Sitz, Registereintrag.
 

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