03.04.2025
„Stop-the-clock“ – Verschiebung der CSRD-Berichtspflicht für Unternehmen der zweiten Welle
Die Parlamentsentscheidung verschafft zum einen Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern mehr Zeit bei der Umsetzung der CSRD und zum anderen ermöglicht sie es kleineren und mittelständischen Unternehmen der 2. Welle den weiteren Verlauf des Omnibus-Verfahrens zu beobachten.
Das wurde abgestimmt
- Verschiebung der Berichtspflicht:Die Berichtspflicht für Unternehmen der zweiten Welle (ursprünglich ab Geschäftsjahr 2025) wird um zwei Jahre auf das Geschäftsjahr 2027 verschoben. Das bedeutet, dass betroffene Unternehmen ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht erst 2028 vorlegen müssen.
So geht es weiter
- Rat und das Parlament arbeiten derzeit an der abschließenden Version des Gesetzestextes. Eine Verabschiedung auf EU-Ebene könnte noch vor der Sommerpause erfolgen.
- Die Mitgliedstaaten hätten anschließend bis zum 31.12.2025 Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Das sind weitere Vorschläge im Omnibus-Verfahren
- Neue Schwellenwerte für Unternehmen der 2. Welle: Es wurde vorgeschlagen, die Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sowie einem Umsatz von über 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme von über 25 Mio. € zu begrenzen. Diese Schwellenwerte sind jedoch noch nicht final beschlossen.
- Reduktion der Berichtsinhalte: Eine Vereinfachung der Berichterstattung durch Reduktion der Datenpunkte um bis zu 70 % wird diskutiert, um den administrativen Aufwand zu verringern.
- Entlastung für KMU:Kapitalmarktorientierte KMU könnten aus dem CSRD-Anwenderkreis herausgenommen werden und freiwillig berichten. Dies ist Teil der laufenden Verhandlungen.
Unsere Perspektive für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden:
Nutzen Sie die gewonnene Zeit, um Ihre Prozesse zu optimieren und Ihre Berichterstattung strategisch auszurichten. Die Notwendigkeit nachhaltiger Geschäftsmodelle bleibt bestehen. Wir unterstützen Sie dabei, sich zukunftssicher aufzustellen und sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten – auch wenn diese erst später greifen.
Nutzen Sie die gewonnene Zeit, um Ihre Prozesse zu optimieren und Ihre Berichterstattung strategisch auszurichten. Die Notwendigkeit nachhaltiger Geschäftsmodelle bleibt bestehen. Wir unterstützen Sie dabei, sich zukunftssicher aufzustellen und sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten – auch wenn diese erst später greifen.
Unsere Perspektive für Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden:
Halten Sie die weiteren Vorschläge genau im Blick, da sie erhebliche Auswirkungen auf den Anwenderkreis und den Umfang der Berichterstattung haben könnten. Schließen Sie bisher angefangene Prozesse sauber ab (bspw. die doppelte Wesentlichkeitsanalyse), damit Sie flexibel reagieren können, sollten die Schwellenwerte doch nicht in diesem Maße angehoben werden. Bereiten Sie sich ansonsten auf einen schlankeren Bericht vor. Hier beraten wir Sie gerne bei nötigen Prozessen, um die für Sie beste Entscheidung zu treffen.
Halten Sie die weiteren Vorschläge genau im Blick, da sie erhebliche Auswirkungen auf den Anwenderkreis und den Umfang der Berichterstattung haben könnten. Schließen Sie bisher angefangene Prozesse sauber ab (bspw. die doppelte Wesentlichkeitsanalyse), damit Sie flexibel reagieren können, sollten die Schwellenwerte doch nicht in diesem Maße angehoben werden. Bereiten Sie sich ansonsten auf einen schlankeren Bericht vor. Hier beraten wir Sie gerne bei nötigen Prozessen, um die für Sie beste Entscheidung zu treffen.