26.03.2025
Compliance in der Lieferkette – wie durch die Hintertür jeder betroffen ist
Seit dem 01.01.2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Die Unternehmen, auf die das LkSG Anwendung findet, verlangen von ihren Zulieferern in der Regel die Einhaltung eines Code of Conducts, der die Pflichten des LkSG spiegelt (Flow-Down-Klauseln). Über die Hintertür gelten viele Pflichten des LkSG deswegen für fast alle Unternehmen der Lieferkette.
Umgang mit Flow-Down-Klauseln
Eine Flow-Down-Klausel werden viele große Kunden zu einer Voraussetzung für den Geschäftsabschluss machen. Dies geschieht in der Regel durch die Anerkennung des Code of Conduct des Kunden. Gegen die Akzeptanz eines Code of Conducts, der den Zulieferer zur Wahrung der Menschenrechte sowie von Umweltbelangen und zum gesetzeskonformen Verhalten verpflichtet, begegnet in der Regel geringen rechtlichen Risiken, da diese Pflichten bereits aus den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften hervorgehen. Vorsicht ist geboten, falls der Kunde in seinem Code of Conduct über die Anforderungen des LkSG hinausgeht. Besonders häufig sind Open-Book-Policies, Sonderkündigungsrechte oder Erweiterungen von Datenschutz, Vertraulichkeit sowie Gewährleistung in Code of Conducts implementiert. Auf diese Klauseln wird der Kunde oft nicht bestehen, sodass unserer Erfahrung nach hier durchaus Verhandlungsspielraum besteht.
Unser pragmatischer Beratungsansatz: Maßgeschneidert und effizient
Wir starten mit einer individuellen Risikoanalyse, die den tatsächlichen Bedarf Ihres Unternehmens berücksichtigt. Statt unnötiger Maßnahmen konzentrieren wir uns auf Ihre Kernprozesse und relevante Lieferkettenpunkte. Wir behalten dabei im Auge, dass es im Wesentlichen um die Erfüllung der Voraussetzungen der auferlegten Code of Conducts geht.
Wir entwickeln präzise Vertragsklauseln, die Ihre Lieferanten verpflichten, aber praktikabel bleiben. Hierbei vermeiden wir starre Anforderungen, die den operativen Ablauf unnötig belasten, und setzen auf klare und verständliche Formulierungen.
Wir erstellen kompakte Vorlagen und Leitfäden, soweit dies erforderlich sein sollte.
Anstatt umfangreicher Schulungen setzen wir darauf, fokussierte Compliance-Workshops nur einzusetzen, soweit diese rechtlich erforderlich sind und wenn dann kurz, praxisnah und direkt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.