14.01.2025
Grundsteuer ab 2025: Neue Bewertungsmaßstäbe und Pflichten
Seit dem 01.01.2025 ist die reformierte Grundsteuer in Kraft getreten. In den letzten Jahren wurden Millionen Grundstücke durch die Finanzverwaltung neu bewertet – nun liegt es an den Gemeinden, die Hebesätze festzulegen. Einige Bundesländer haben bereits aufkommensneutrale Hebesätze veröffentlicht, um den Übergang zu erleichtern.
Ein entscheidender Punkt ist der Nachweis und das Melden von Änderungen:
- Unternehmen und Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, einen niedrigeren Grundstückswert geltend zu machen, sofern dieser mindestens 40 Prozent unter dem festgesetzten Wert liegt.
- Dafür sind geeignete Nachweise erforderlich, wie Gutachten oder Vergleichspreise, die innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Stichtag erbracht werden müssen.
- Änderungen wie Umbauten, Flächennutzungsänderungen oder Verkäufe müssen innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Änderung gemeldet werden.
Die Neuregelung bringt nicht nur neue Pflichten, sondern auch Chancen, die Steuerlast durch proaktive Nachweise zu senken. Frühzeitige Vorbereitung und fundierte Beratung sind der Schlüssel, um mögliche Vorteile zu nutzen.