13.03.2025
Zinsgünstige Darlehen an Angehörige: Steuerliche Risiken vermeiden
Die Vergabe von Darlehen innerhalb der Familie oder im Freundeskreis kann steuerliche Folgen haben, wenn die vereinbarten Zinsen deutlich unter dem marktüblichen Niveau liegen. Das Finanzamt kann den daraus resultierenden Zinsvorteil als Schenkung bewerten und eine Schenkungsteuerpflicht begründen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dies in einem aktuellen Urteil bestätigt.
Während das Thema in der Niedrigzinsphase wenig Beachtung fand, rückt es mit der aktuellen Marktentwicklung verstärkt in den Fokus der Finanzverwaltung. Die Deutsche Bundesbankveröffentlicht regelmäßig Referenzzinssätze, die als Maßstab für marktübliche Darlehenszinsen dienen. Wird ein Darlehen mit einem Zinssatz unterhalb dieses Referenzwertes gewährt, kann das Finanzamt die Differenz als steuerpflichtige Schenkung werten. Ein aktuelles Urteil verdeutlicht die potenziellen Risiken: Ein Bruder gewährte seiner Schwester ein Darlehen mit einem Zinssatz von 1 %, während der marktübliche Zinssatz bei 2,8 % lag. Die Steuerbehörde erkannte den Zinsvorteil als Schenkung und setzte eine erhebliche Schenkungsteuer fest. Die Schenkungsteuer entsteht nicht schrittweise über die Laufzeit des Darlehens, sondern wird bereits im Zeitpunkt der Darlehensgewährung für die gesamte Vertragslaufzeit kalkuliert. Dies kann zu unerwartet hohen Steuerforderungen führen.
Empfehlungen zur Vermeidung steuerlicher Risiken:
- Neue Darlehensverträge sorgfältig prüfen: Vor Abschluss empfiehlt sich die Einholung eines Bankvergleichs oder die Orientierung an den aktuellen Referenzzinsen der Deutschen Bundesbank.
- Bestehende Darlehen überprüfen: Weicht der Zinssatz erheblich vom Marktniveau ab, sollte eine Anpassung in Betracht gezogen werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.