25.07.2024

Die Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen

Die Finanzverwaltung NRW hat aktuelle Daten veröffentlicht, die als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuern durch die Kommunen ab dem kommenden Jahr 2025 dienen.

Diese Daten sind online unter folgendem Link einsehbar. Von Beginn an war das Versprechen des Gesetzgebers, welches mit der Umsetzung der Grundsteuerreform einherging, dass das Steueraufkommen der Städte und Gemeinden trotz Reform der Immobilienwertermittlung konstant gehalten werden sollte. Die vorgeschlagenen Hebesätze sind nun das Ergebnis dieser Umsetzungsabsicht und fußen auf den Auswertungen der gesamten Grundsteuerwertermittlungen des Landes NRW, die inzwischen soweit gediehen sind, dass ein konkreter Überblick über die Aufkommen möglich ist.
Bei den aufgezeigten Hebesätzen handelt sich „lediglich“ um Vorschläge der Verwaltung, die von den Kommunen übernommen werden können, jedoch nicht zwingend notwendig umgesetzt werden müssen. Dennoch bieten die Daten eine gute Orientierung, um die Höhe der Steuern für die Jahre ab 2025 einschätzen zu können.

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