04.11.2024
Aktuelles BMF-Schreiben zur E-Rechnung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Datum vom 15.10.2024 das finale Schreiben zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung veröffentlicht, das ab dem 01.01.2025 für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen gilt und gegenüber dem Entwurf vom Juni 2024 einige Klarstellungen und Ergänzungen enthält.
Wesentliche Anpassungen:
- Zulässige Formate und Übermittlung: Neben den Formaten XRechnung und ZUGFeRD ab der Version 2.0.1 sind weitere Formate wie Factur-X (Frankreich) und Peppol-BIS anerkannt. Der italienische Standard wurde hingegen ausgeschlossen. Die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann per E-Mail, über elektronische Schnittstellen, einen zentralen Speicherort oder per Download erfolgen.
- Pflichtangaben und Struktur: Alle umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben müssen gemäß §§ 14, 14a UStG im strukturierten Teil der Rechnung integriert sein. Ergänzende Informationen können als PDF-Anhang beigefügt werden; ein Link ist mit Blick auf die Anforderungen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG und § 31 Abs. 1 UStDV im strukturierten Teil nicht ausreichend.
- Rechnungsberichtigung: Das Schreiben enthält Klarstellungen zur Korrektur von Rechnungen für Umsätze, die vor dem 01.01.2025 ausgeführt wurden. Da hierfür keine Verpflichtung zur Nutzung einer E-Rechnung besteht, kann die Berichtigung für diese Umsätze auch ohne E-Rechnung erfolgen. Entsprechendes gilt für den Zeitraum, in dem die Übergangsregelungen nach § 27 Abs. 38 Satz 1 Nr. 1 bis 3 UStG anwendbar sind, da auch hier lediglich eine Option, jedoch keine Pflicht zur Verwendung einer E-Rechnung besteht.
- End- oder Restrechnung: Neu eingeführt wurden Regelungen zu End- oder Restrechnungen bei bereits geleisteten Anzahlungen. Technische Einschränkungen erlauben eine unstrukturierte Ergänzung bis Ende 2027.
Wir empfehlen die schnellstmögliche Umsetzung der Anforderungen der Verwaltung, da die Zeit bis zum 01.01.2025 und damit zum Start der E-Rechnung, „knapp“ geworden ist. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen beratend zur Seite.