Steuerberatung

Sanierungsbesteuerung und Insolvenzbesteuerung

Unternehmen erleben gute und herausfordernde Zeiten. Herausfordernde Zeiten vorzubeugen oder diese abzuwenden, erfordert regelmäßig vorausschauende Beratung und gegebenenfalls Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen.

Dabei nehmen steuerliche Aspekte einen wesentlichen Raum ein, denn die steuerlichen Folgewirkungen einer Restrukturierungs- oder Sanierungsmaßnahme können die beabsichtigten wirtschaftlichen Effekte erheblich konterkarieren. Wir helfen Ihnen, bei der Sanierungsbesteuerung und Insolvenzbesteuerung den Durchblick zu behalten.
Bereits bei der Vorbereitung von Restrukturierungen und Sanierungen ist zu beachten, dass Ertragsteuerbelastungen vermieden sowie Verlustvorträge – soweit möglich – erhalten bleiben oder genutzt werden. Auch Steuerbelastungen aus anderen Steuerarten, beispielsweise der Grunderwerbsteuer, müssen Berücksichtigung finden. Wir beraten Sie mit risikominimierender Umsicht: Die Expertise unserer Insolvenzverwalter wird durch das steuerliche Spezial-Know-how erfahrener Steuerberater ergänzt. Ob Teilverkäufe, Umwandlungen oder Vermögenstransfers – sämtliche Fragestellungen und Gestaltungsalternativen in Restrukturierungsfällen berücksichtigen wir zielführend in Ihrem Interesse.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Bereich Sanierungsbesteuerung und Insolvenzbesteuerung:

  • Steuerrechtliche Prüfungen von Sanierungsmaßnahmen und Restrukturierungen
  • Gestaltungen zur Vermeidung von Haftungsrisiken
  • Einholung verbindlicher Auskünfte der Finanzverwaltung (z.B. bei der Besteuerung von Sanierungsgewinnen)
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren
  • Entlastung von Insolvenzverwaltern im Bereich von Deklarationstätigkeiten im Insolvenzverfahren (Erstellung handelsrechtlicher Jahresabschlüsse und Steuererklärungen)

Ansprechpartner

Wirtschaft trifft Vertrauen
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Weitere Leistungen

Sanierungs- und Restrukturierungsberatung

Sanierungsberatung (S6, S11, Planungsrechnung)