Rechtsberatung / Betriebsfortführung der eigenverwaltenden Insolvenzschuldnerin
In Eigenverwaltungsverfahren unterstützen unsere insolvenzrechtlichen Experten den eigenverwaltenden Unternehmer umfassend bei der geplanten rechtlichen, steuerrechtlichen sowie betriebs- und finanzwirtschaftlichen Sanierung und Restrukturierung des Unternehmens.
Eine gesetzgeberische Grundvoraussetzung für die Sanierung und Restrukturierung durch ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Maßgaben durch den eigenverwaltenden Unternehmer. Unsere Experten mit ihrer fachübergreifenden Expertise stehen dem Unternehmer beratend zur Seite und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen des Eigenverwaltungsverfahrens erfüllt werden. Abhängig vom Umfang des Mandates liegt der Schwerpunkt unserer Unterstützung auf der rechtlichen, steuerrechtlichen sowie betriebs- und finanzwirtschaftlichen Beratung. So gewährleisten wir, dass der Sanierungs- und Restrukturierungsprozess erfolgreich verläuft und das Unternehmen auf einem soliden Fundament neu starten kann.
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