Sanierung und Insolvenz

Kassenprüfung / Schlussrechnungsprüfung

Wir unterstützen Gläubiger bzw. den Gläubigerausschuss bei der Erfüllung der Kassenprüfung im Insolvenzverfahren gemäß § 69 Satz 2 InsO. Zusätzlich bieten wir die Schlussrechnungsprüfung sowie das Berichts- und Prüfungswesen zum laufenden Insolvenzcontrolling an.

Das Insolvenzverfahren als gläubigerbetriebenes Gesamtvollstreckungsverfahren beinhaltet je nach Ausgestaltung eine erhebliche Verantwortung der beteiligten Gläubiger und setzt entsprechende insolvenzrechtliche Kenntnisse voraus.
Das Leistungsspektrum der insolvenzrechtlichen Experten unserer Kanzlei mit ihren auf Sanierung und Restrukturierung ausgerichteten Spezialteams umfasst daher auch die Beratung von Gläubigern und Gläubigerausschüssen bei der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Rechte und Pflichten.

Ansprechpartner

Wirtschaft trifft Vertrauen
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Weitere Leistungen

Beratung von Gläubigern in Krise und Insolvenz

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